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Hauswirtschaftshilfe
Die Kostenübernahme erfolgt über die Entlastungsleistungen nach §45b

Hauswirtschaftshilfe
Unsere Hauswirtschaftskräfte erledigen alle regelmäßig anfallenden Arbeiten im Zuhause des Pflegebedürftigen.
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Ob wischen, saugen oder Einkaufen - unsere Hauswirtschaftskräfte stehen mit Rat und Tat zur Seite.
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